Das hängt davon ab, ob sich durch die Treppe die Nutzung oder die äußere Gestalt des Gebäudes ändert. Der Ersatz einer vorhandenen Außentreppe in gleicher Lage und Größe ist in der Regel unkritisch. Eine neue Treppe, die einen zusätzlichen Zugang schafft, ein Obergeschoss erschließt oder als zweiter Rettungsweg dient, ist meist genehmigungspflichtig. Auch Abstandsflächen zum Nachbargrundstück und der örtliche Bebauungsplan spielen hinein. Verbindlich ist immer die Auskunft Ihrer Bauaufsichtsbehörde — fragen Sie dort vor der Planung kurz nach. Für den Bauantrag liefern wir die Werkstattzeichnungen und auf Wunsch den statischen Nachweis.